Nachdem das Bundesamt für Gesundheit am 18. September 2009 darüber informiert hatte, dass die Impfung der Schweizer Bevölkerung gegen die pandemische Grippe H1N1/2009 von den Kantonen organisiert wird und die Kosten von Bund, Kantonen und Krankenversicherern gemeinsam getragen werden, häuften sich Anfragen von Auslandschweizerinnen und Ausland-schweizern, die sich bei ihren Vertretungen nach der Möglichkeit erkundigten, ebenfalls in den Genuss einer kosten-losen Impfung zu kommen.
Haben Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer die Möglichkeit, sich in ihrem Wohnsitzland gegen die Grippe H1N1/ 2009 impfen zu lassen, sollen sie dies dort auf eigene Kosten (respektive gemäss den lokal geltenden Bestimmungen) tun. Auslandschweizerinnen und Ausland-schweizern hingegen, die sich in ihrem Wohnsitzland nicht impfen lassen können, steht es grundsätzlich offen, auf eigene Kosten in die Schweiz zu reisen und sich hier in einem der nachfolgend aufgeführten Impfzentren der Armee kostenlos impfen zu lassen:
Bern
Kaserne Bern, Krankenabteilung, 3000 Bern 22
Tel. +41 31 324 44 47
Liestal
Kaserne Liestal, Krankenabteilung, Kasernenstrasse 13, 4410 Liestal
Tel. +41 61 926 75 55
Genf
Caserne des Vernets, Infirmerie, Quai des Vernets, 1211 Genève 26
Tel. +41 79 781 55 25
Chur
Kaserne Chur, Krankenabteilung, 7000 Chur
Tel. +41 81 258 22 82
Zürich
Kaserne Kloten, Krankenabteilung, 8302 Kloten
Tel. +41 44 815 95 00
Monte Ceneri
Piazza d’armi, infermeria/CMR, 6802 Rivera/Monte Ceneri
Tel. +41 91 935 80 50
Der Impftermin ist in jedem Fall vorgängig telefonisch mit dem betreffenden Impfzentrum abzusprechen. Zudem müssen anlässlich der Impfung in den Impfzentren der Armee alle Personen, die sich impfen lassen wollen, ihren Schweizer Pass und ihren Impfausweis vorweisen sowie plausibel darlegen, dass sie in einem Land Wohnsitz haben, in dem sie sich nicht gegen die Grippe H1N1/2009 impfen lassen können.
Keinen Zugang zu den Impfzentren der Armee haben Personen aus sogenannten Risikogruppen (Schwangere, Wöchnerinnen, Personen mit chronischen Krankheiten und Personen, die mit chronisch Kranken im gleichen Haushalt zusammenleben) sowie Kinder unter 18 Jahren. Sie müssen sich bei einem frei gewählten Arzt gegen die Grippe H1N1/2009 impfen lassen, wobei auch in diesen Fällen die Kosten des Impfstoffes von der Eidgenossenschaft übernommen werden. Sind diese Personen in der Schweiz nicht gegen Krankheit versichert, darf ihnen der behandelnde Arzt jedoch die eigentlichen Behandlungskosten in Rechnung stellen, wobei es den betreffenden Personen überlassen bleibt, mit ihrer ausländischen Krankenversicherung zu prüfen, ob ihnen diese Kosten allenfalls rückerstattet werden können.
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