Zur Schweizer Revue Startseite

Harmonisierung der Volksschule gerät ins Stocken

Schuleintritt mit vier Jahren, zwei Jahre Kindergarten und gemeinsame Bildungsstandards – das sieht eine Vereinbarung der kantonalen Erziehungsdirektoren vor. Doch ein Drittel der Kantone hat dieses Konkordat abgelehnt. Daher kann es nicht für die ganze Schweiz inkrafttreten.

Von René Lenzin

Am 21. Mai 2006 sah die Welt der meisten Schweizer Bildungs-politikerinnen und Bildungspolitiker rosig aus: Fast 86 Prozent der Stimmenden und alle Kantone befürworteten an diesem Tag den neuen Bildungsartikel in der Bundesverfassung. Ziel war es, eine gewisse Vereinheitlichung in der kantonal geprägten Bildungslandschaft in die Wege zu leiten. Zu harmonisieren sind laut Verfassungstext das Schul-eintrittsalter, die Schulpflicht, die Dauer und die Ziele der Bildungsstufen, die Übergänge zwischen den Stufen sowie der Anerkennung von Abschlüssen. Nun zeigt sich aber, dass die Umsetzung dieser Bestimmungen weit schwieriger wird, als dies nach dem überdeutlichen Abstimmungsergebnis den Anschein machte. Da die Hoheit über die Volksschule weiterhin bei den Kantonen bleibt, kann der Bund die Vereinheitlichung nicht verfügen. Vielmehr müssen die Kantone eine Vereinbarung treffen, ein sogenanntes Konkordat. Erst wenn 18 der 26 Kantone diesem Konkordat beigetreten sind, kann es der Bund für alle als verbindlich erklären. Zwar haben die Erziehungsdirektoren der Kantone unter dem Namen HarmoS eine solche Vereinbarung erzielen können. Doch zeichnet sich ab, dass ihm nicht genug Kantone zustimmen, um eine gesamtschweizerisch einheitliche Volksschule herbeizuführen.

Elf Jahre Volksschule für alle

Folgende sind die wichtigsten Punkte von HarmoS:
Die Volksschule dauert für alle Kinder elf Jahre: zwei Jahre Kindergarten, sechs Jahre Primarschule, drei Jahre Sekundarschule. Je nach Fähigkeiten und persönlicher Reife durchlaufen die Kinder die Stufen schneller oder langsamer. Der Schuleintritt erfolgt nach dem vierten Geburtstag (Stichtag ist der 31. Juli). Alle Kinder erhalten eine Grundbildung in drei Sprachen, in Mathematik und Naturwissenschaften, in Geistes- und Sozialwissen-schaften, in Musik/Kunst und Gestaltung sowie in Bewegung und Gesundheit. Spätestens ab dem dritten Jahr der Primarschule lernen alle Kinder eine erste Fremdsprache, spätestens ab dem fünften eine zweite. Die Sprachregionen entscheiden, ob sie zuerst eine zweite Landessprache oder Englisch unterrichten wollen. Für beide Fremdsprachen werden per Ende der obligatorischen Schule gleichwertige Kompetenzniveaus vorgegeben.

Zankapfel Kindergarten

Bis anhin sind dem Konkordat elf Kantone beigetreten (siehe Karte). Damit ist die Mindestzahl überschritten, damit HarmoS überhaupt inkrafttreten kann. In sieben Kantonen haben die Stimmberechtigten oder das Parlament den Beitritt hingegen abgelehnt. Im Aargau hat das Volk eine Bildungsreform verworfen, welche HarmoS in weite Ferne rücken lässt, und in Obwalden und Appenzell Innerrhoden haben die Regierungen das Geschäft von sich aus auf die lange Bank geschoben. Also dürften in den kommenden Jahren höchstens 16 Kantone mitmachen – zu wenige, um die Eckwerte von HarmoS im ganzen Land durchzusetzen.

Der umstrittenste Punkt in den Volksabstimmungen war der zweijährige obligatorische Kindergarten und die damit verbundene frühere Einschulung. Zwar gehen heute bereits 86 Prozent aller Kinder zwei Jahre in den Kindergarten. Aber in den ablehnenden Kantonen ist der Besuch des ersten Jahres entweder freiwillig oder gar nicht vorgesehen. Als erster Kanton hat Luzern den Beitritt zu HarmoS im September 2008 abgelehnt. Gut zwei Jahre zuvor hatten noch 85 Prozent der Luzerner Stimmenden Ja gesagt zum Bildungsartikel in der Bundesverfassung. Allerdings war damals – nicht nur in Luzern – gar kein richtiger Abstimmungskampf geführt und kaum über konkrete Inhalte debattiert worden.

Nächster Streitpunkt: Der Lehrplan

Gegen HarmoS ist insbesondere die Schweizerische Volkspartei (SVP) angetreten. Sie will die Autonomie der Kantone verteidigen und warnt vor einer Verstaatlichung der Erziehung durch die frühe Einschulung. Mit diesen Argumenten konnte sie vor allem in der Zentral- und Ostschweiz punkten – nicht zuletzt auch, weil sich die Befürworter von HarmoS nicht mit dem gleichen Engagement ins Zeug gelegt hatten.

Gestärkt durch die Erfolge bei HarmoS hat die SVP bereits das nächste Angriffsziel im Bildungsbereich anvisiert: den gemeinsamen Lehrplan aller deutschsprachigen Kantone und das Konkordat für die Sonderpädagogik. Zwar haben diese Vorhaben nicht direkt mit HarmoS zu tun, aber die Projekte sind inhaltlich verbunden. So wird etwa im Lehrplan konkretisiert, wie die in HarmoS definierten Bildungsstandards zu erreichen sind. Die SVP will auch in diesen Bereichen die Autonomie der Kantone wahren.

Langfristig wird sie jedoch eine gewisse Harmonisierung nicht verhindern können. Dafür sorgt allein schon der eingangs erwähnte Verfassungsartikel. Dort steht nämlich, dass der Bund einschreiten muss, wenn sich die Kantone nicht einigen: «Kommt auf dem Koordinationsweg keine Harmonisierung des Schulwesens (...) zustande, so erlässt der Bund die notwendigen Vorschriften.»

Print Print